Rauchwarnmelderpflicht

Seit  Januar  2013  ist  es  in  Bayern  Pflicht,  neue Wohnungen  mit  Rauchwarnmeldern  auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Gesetzlich wird diese Pflicht von der Bayerischen Bauordung geregelt.

Alle Räume in denen theoretisch geschlafen wird und alle Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen müssen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. Die Einbaupflicht obliegt dem Wohnungseigentümer, die Wartungspflicht obliegt dem Mieter.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch  frühzeitig  erkannt  und  gemeldet  wird. 

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