Rauchwarnmelderpflicht
Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Gesetzlich wird diese Pflicht von der Bayerischen Bauordung geregelt.
Alle Räume in denen theoretisch geschlafen wird und alle Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen müssen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. Die Einbaupflicht obliegt dem Wohnungseigentümer, die Wartungspflicht obliegt dem Mieter.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.