Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Verkauf einer Immobilie. Dieses wird der Doppeltätigkeit des Maklers gerecht, da er zugleich für Käufer und Verkäufer tätig ist. Seither zeigt sich diese Doppeltätigkeit auch in Form der Provisionsteilung. Zahlte bis dahin der Käufer bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages die ortsübliche Provision, wird diese nun zu gleichen Teilen – bei uns jeweils 2 % zzgl. MwSt. – auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen, sprechen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie kostenfrei über weitere Details und geben Ihnen eine unverbindliche Marktwert-Einschätzung Ihrer Immobilie.

Mehr Infos finden Sie hier: Das Bestellerprinzip

 

 

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